Eine Stunde klinisch-psychologische Behandlung oder Beratung (= 60 min) kostet 100 Euro.
Die Praxis wird als reine Privatpraxis geführt. Das bedeutet, dass keine Rückerstattung durch die meisten Krankenkassen möglich ist.
Allerdings refundieren einige Krankenzusatzversicherungen die Kosten einer klinisch-psychologischen Behandlung (je nach Vertragsleistung).
Die Krankenfürsorge für Landesbeamte (KFL) bietet für psychologische Behandlungen einen Kostenzuschuss je Einheit 90% von 41,88€.
Desweiteren bietet die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) für Ihre Versicherten einen „Gesundheitshunderter“ für Leistungen im Bereich der Stressbewältigung, Burn-Out Prophylaxe und Tabakentwöhnung an. Nähere Informationen finden Sie unter: Gesundheitshunderter – SVA.
Hinweis:
Terminabsagen sind bis einen Tag vor dem vereinbarten Termin möglich. Ich bitte um Verständnis, dass später abgesagte oder versäumte Termine in Rechnung gestellt werden müssen.