Klinische Psychologie
vs. Psychotherapie

Übersicht über die PSYCH-Berufe in Österreich:

Als Hilfesuchende bzw. Hilfesuchender ist es oft nicht leicht sich im PSYCH-Dschungel zurecht zu finden. Wer bietet professionelle Unterstützung für meine Anliegen?

Hier finden Sie eine Übersicht über Unterschiede und Überschneidungen der Berufsgruppen:

tabelle-disziplinenvergleich

 

…klinisch-psychologischen Behandlung durch eine/einen KLINISCHE(N) PSYCHOLOGIN/EN

…Psychotherapie durch eine/n PSYCHOTHERAPEUTIN/EN

…fachärztlichen Behandlung durch eine/einen PSYCHIATERIN

KLINISCHER PSYCHOLOGE:

  • Hat zwingend eine universitäre Ausbildung, d.h er hat ein Psychologie-Studium (mind. 10 Semester) erfolgreich absolviert und darauf aufbauend eine postgraduelle Fachausbildung (4 Semester) zum klinischen Psychologen gemacht.
  • Die Fachausbildung besteht aus einem Theorieteil ( ) und einem praktischen fachlichen Teil (mind. 2098 Stunden), begleitender Supervision (mind. 120 Einheiten) und einem Selbsterfahrungsteil (mind. 120 Einheiten).
  • Klinische Psychologen sind daher berechtigt und qualifiziert selbstständig in freier Praxis, als auch im Angestelltenverhältnis in Krankenhäusern, Rehakliniken, Beratungsstellen, usw. zu arbeiten.
  • Das Behandlungsangebot ist methodenübergreifend (Psychotherapieschulen-übergreifend) sowie ziel- und lösungsorientiert. Das bedeutet, dass sich die Anwendung der wissenschaftlich überprüften Gesprächs-Methoden an die Bedürfnisse des Klienten und seiner Erkrankung spezifisch richtet, um eine effektive und „state-of-the-art“ Behandlung zu garantieren. z.B. die Anwendung von verhaltenstherapeutischen, systemischen oder hypotherapeutischen Methoden.
  • Ziel jeder klinisch-psychologisch Behandlung ist seelischen Leiden zu lindern und psychische Gesundheit zu fördern (z.B. bei Depressionen, Burnout, Ängsten, psychosomatischen Beschwerden, nach traumatischen oder lebensverändernden Krisen, usw…)

Psychologengesetz:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008552

 

PSYCHOTHERAPEUT:

  • In Österreich ist es möglich, dass grundsätzlich jede/jeder, der ein Mindestalter von 24 Jahren mitbringt und aus einem sogenannten Quellenberuf stammt (z.B. Krankenpflegefachdienst) nach Absolvierung eines Propädeutikums ein methodenspezifizierendes Fachspezifikum durchläuft. Über Ansuchen werden auch Personen aus nicht Quellenberufen zur Ausbildung zugelassen werden.

(Anmerkung: in Deutschland sind vergleichsweise nur Psychologen oder Ärzte zu einer Psychotherapieausbildung berechtigt, eine postgraduelle Fachausbildung zum klinischen Psychologen gibt es in Deutschland nicht)

  • Auch Psychotherapeuten sind berechtigt, sowie klinische Psychologen, in freier Praxis oder im Angestelltenverhältnis tätig zu sein.
  • Die Therapiemethoden sind in der Regel spezifisch. Das bedeutet, dass sich Psychotherapeuten im Fachspezifikum für eine Methode (z.B. Verhaltenstherapie oder Existenzanalyse oder Psychoanalyse) entscheiden müssen und sich darin ausbilden lassen.
  • Ziel und Zielgruppe der Psychotherapie entspricht dem der klinischen Psychologen.

Psychotherapiegesetz:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010620&ShowPrintPreview=True

 

PSYCHIATER:

  • Ein Psychiater hat ein Medizinstudium absolviert und dann eine Facharztausbildung darauf angeschlossen zum Facharzt für Psychiatrie.
  • Psychiater bzw. Fachärzte für Psychiatrie arbeiten in Krankenhäusern (meist in psychiatrischer Abteilung) und auch in eigenen Praxen.
  • Der wesentlichste Unterschied zu den klinischen Psychologen und Psychotherapeuten ist, dass nur Psychiater (bzw. Ärzte) befugt sind Medikamente zu verschreiben.
  • Viele Psychiater nutzen die Möglichkeit im Rahmen ihrer Facharztausbildung eine psychotherapeutische Ausbildung zu absolvieren. Diese wird in der Regel durch ein Psy 3-Diplom gekennzeichnet.

Das bedeutet, dass einige Psychiater neben der medikamentösen Behandlung auch eine psychotherapeutische Behandlung offerieren.

Rechtsvorschrift für Ärzte:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009186

 

 

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